Es gibt für eine kieferorthopädische Behandlung keine Altersgrenze!
Zähne, die als Gebiss nicht richtig zusammenarbeiten, stellen in jedem Alter ein Problem dar, und sie können in jedem Lebensalter korrigiert und bewegt werden.
Gerade bei Erwachsenen gibt es zahlreiche Gründe, eine Korrektur in Angriff zu nehmen, wenn man die Zähne langfristig gesund erhalten will. Manche Patienten sind lediglich unzufrieden mit der Ästhetik ihrer Zahnstellung. Oft dient die Zahnkorrektur jedoch der Wiederherstellung der Kaufunktion, damit der Schonung des Kiefergelenks. Aber oft dient sie auch der Verbesserung bzw. Vorbereitung prothetischer Maßnahmen wie Implantate, Kronen, Brücken. Der Einsatz moderner, wenig sichtbarer Zahnspangen kann den hohen ästhetischen Ansprüchen erwachsener Patienten heute in vielen Fällen gerecht werden. Die Zahnstellung lässt sich korrigieren, ohne dass zwangsläufig die Zahnspange von aussen sichtbar ist.
Es gibt zwei Arten unsichtbarer Zahnklammern, die in ihrer Eignung und Handhabung sehr unterschiedlich sind: Invisalign® und Lingualtechnik.
- Invisalign® ist ein computergestütztes Behandlungssystem mit durchsichtigen Schienen.
- Bei der Lingualtechnik erfolgt die Korrektur von Zahnfehlstellungen durch eine feste Zahnspange - auf der Innenseite der Zähne befestigt.
Beide Methoden sind computergestützte Behandlungssysteme, die auf höchst präzisen, modernen und aufwändigen Technologien beruhen.
Da wir mit beiden Methoden langjährige Erfahrung haben und eine sehr hohe Patientenzahl damit bereits behandelt haben, kann ich auch in Ihrem Fall genau entscheiden und erklären, welche Methode für Sie geeignet ist und Sie über die jeweiligen Vor- und Nachteile aufklären.
Die Dauer der kieferorthopädischen Behandlung ist natürlich stark vom Ausmass der Zahn- und Kieferfehlstellung abhängig. Allein ästhetische Korrekturen können aber schon innerhalb weniger Wochen zu einer sichtbaren Verbesserung führen.
Die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen für Patienten über 18 Jahren nicht übernommen – es sei denn, eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie ist indiziert. Private Krankenkassen leisten unterschiedlich, je nach Vertragsgestaltung, Zuschüsse bzw. Beihilfen. Zum anderen liegen oft bereits Vorschädigungen vor, die berücksichtigt werden müssen (Zahnersatz, Knochenabbau, geschädigte Kiefergelenke). Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Zahnarzt, Orthopäden und Physiotherapeuten spielt hier eine wichtige Rolle!
Der Wunsch nach perfekter Ästhetik steht oft im Vordergrund, wenn sich Erwachsene für eine kieferorthopädische Behandlung entscheiden. Für uns Kieferorthopäden spielen jedoch auch medizinische Aspekte eine große Rolle, wenn es darum geht, Zahn- und Kieferkorrekturen im Erwachsenenalter durchzuführen. Zum Bespiel können Spannungskopfschmerzen oder Schmerzen im Nacken und Rücken die Folge jahrelanger Fehlbelastung der Kiefergelenke sein. Eine Korrektur erlöst hier oft von langem Leiden.


